Weihnachtsjob Schweiz 2026: Lohn, Vertrag und Sonntage

Kurz gesagt

Weihnachtsjobs in der Schweiz gibt es von November bis Januar vor allem im Detailhandel, in Paketzentren und in Restaurants, meist befristet und im Stundenlohn. Das Gesetz garantiert dir 50 Prozent Zuschlag für bis zu sechs Sonntage im Jahr, 25 Prozent für gelegentliche Nachtarbeit und Ferien, die meist als Zuschlag auf jede Stunde kommen. Lohn bei Krankheit garantiert es bei so kurzen Verträgen nicht.

Ein Detail aus dem Kalender solltest du früh kennen: Der Stephanstag fällt 2026 auf einen Samstag. In 13 Kantonen zählt dieser Samstag deshalb wie ein Sonntag, in den übrigen ist er ein gewöhnlicher Arbeitstag. Was das für deinen Lohn heisst, steht weiter unten.

Wo im Dezember zusätzliche Leute gebraucht werden

Viele Weihnachtsjobs findest du in drei Branchen, und jede folgt eigenen Regeln. Welche davon gilt, entscheidet mehr über deine Arbeitszeiten und Zuschläge als der Stundenlohn im Inserat.

Detailhandel

Im Laden geht es um Kasse, Auffüllen, Beratung und Geschenkverpackung, oft mit langen Samstagen und Abendverkäufen. Für dich zählt hier vor allem das Arbeitsgesetz: Sonntags dürfen Läden ihr Personal nur an wenigen Tagen ohne Bewilligung einsetzen. Dazu weiter unten mehr. Ausnahmen gelten für Läden in Bahnhöfen und andere Betriebe, die eine Verordnung vom Sonntagsverbot ausnimmt.

Paketzentren und Kurierdienste

Pakete werden sortiert, verladen und ausgeliefert, und das läuft in Schichten, oft früh am Morgen oder in der Nacht. Hier sind die Regeln zur Nachtarbeit wichtiger als die zum Sonntag. Wer ausliefert, sollte auch klären, ob das eigene Auto gebraucht wird und wer die Kilometer zahlt.

Restaurants und Hotels

Weihnachtsessen, Firmenanlässe und Silvester brauchen Aushilfen im Service und in der Küche. Restaurants dürfen ohne Bewilligung nachts und sonntags arbeiten lassen (Art. 23 ArGV 2, kommentiert in der Wegleitung des SECO). Zudem gilt der allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes, der L-GAV. Er setzt 2026 für Mitarbeitende ab 18 Jahren ohne Berufslehre einen Mindestlohn von 3’713 Franken im Monat für eine Vollzeitstelle, ab 2027 sind es 3’735 Franken, bei Aushilfen jeweils anteilig. Steht es schriftlich im Vertrag, darf der Lohn während einer Einführungszeit um höchstens 8 Prozent tiefer liegen. Ausgenommen sind Studierende über 18, die an einer Schweizer Schule oder Hochschule eingeschrieben sind und eine Vollzeitausbildung machen. Für sie gilt der Mindestlohn nicht, das steht im selben Artikel.

Egal in welcher Branche: Unterschrieben wird fast immer ein befristeter Vertrag, und der funktioniert anders als eine normale Stelle.

Was der befristete Vertrag bedeutet

Ein befristeter Vertrag endet am vereinbarten Datum, ohne dass jemand kündigen muss (Art. 334 OR). Das ist bequem, hat aber eine Kehrseite: Vorher kündigen kann normalerweise keine Seite. Wenn du Mitte Dezember eine bessere Stelle findest, kannst du nicht einfach mit einer Frist gehen, ausser der Vertrag sieht diese Möglichkeit vor, wie das Bundesportal ch.ch festhält. Möglich bleibt eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen, also wenn der Arbeitgeber zustimmt. Fristlos geht es nur aus wichtigem Grund (Art. 337 OR), und daran stellt das Gesetz hohe Anforderungen.

Auch eine Probezeit gibt es bei einem befristeten Vertrag nur, wenn sie vereinbart ist. Im Gastgewerbe braucht es dafür laut dem Kommentar zum L-GAV eine schriftliche Abmachung.

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht Pflicht (Art. 320 OR). Dauert die Stelle länger als einen Monat, muss dir der Arbeitgeber aber spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich mitteilen, wer die Vertragsparteien sind, wann du angefangen hast, welche Funktion du hast, wie viel Lohn mit welchen Zuschlägen du bekommst und wie viele Stunden pro Woche du arbeitest (Art. 330b OR). Bei einem Einsatz von drei Wochen fällt selbst diese Pflicht weg. Bitte deshalb vor dem ersten Tag um eine kurze schriftliche Bestätigung, etwa so:

Guten Tag

Vielen Dank für die Zusage. Ich bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung zu folgenden Punkten: Beginn und Ende des Einsatzes, Stundenlohn und Ferienzuschlag, geplante Sonntags- oder Nachteinsätze und die ungefähre Zahl der Stunden pro Woche.

Freundliche Grüsse

Die Antwort ist schnell geschrieben und spart dir im Januar Diskussionen über die Schlussabrechnung.

Über ein Temporärbüro

Viele Weihnachtsjobs laufen über Temporärbüros. Dann ist das Büro dein Arbeitgeber, und es gilt der GAV Personalverleih, der seit 2012 für die ganze Schweiz in Kraft ist. Er legt Mindestlöhne nach Branche und Qualifikation fest, die du im Mindestlohnrechner von tempdata nachschauen kannst. Von deinem Lohn gehen dafür 0,4 Prozent als GAV-Beitrag ab. Ein Vorteil: Der GAV schreibt eine Krankentaggeldversicherung vor. Warum das bei kurzen Einsätzen zählt, zeigen wir weiter unten.

Was ein Weihnachtsjob in Franken bringt

Gezahlt wird meistens pro Stunde. Auf den Grundlohn kommen ein Ferienzuschlag und je nach Einsatz gesetzliche Zuschläge. Das Gesetz schreibt dir mindestens vier Wochen Ferien im Jahr vor, bis zum 20. Geburtstag fünf (Art. 329a OR). Bei kurzen, unregelmässigen Einsätzen werden diese Ferien meist nicht als freie Tage gewährt, sondern als Zuschlag auf jede Stunde ausbezahlt. Bei vier Wochen sind das 8,33 Prozent, bei fünf Wochen 10,64 Prozent. Der L-GAV empfiehlt das nur für kurze und unregelmässige Einsätze und rechnet mit 10,65 Prozent für fünf Wochen Ferien. Achte darauf, dass der Zuschlag im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat steht.

Ein 13. Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, er gilt nur, wenn Vertrag oder GAV ihn vorsehen. Im Gastgewerbe ist das so: Wer im Stundenlohn arbeitet, bekommt ihn laut L-GAV als 8,33 Prozent auf jede Stunde. Wird die Stelle in der Probezeit gekündigt, entfällt dieser Anspruch.

Balkengrafik für einen Grundlohn von 25 Franken pro Stunde: Werktag und Abend bis 23 Uhr 25.00 Franken, Überstunde 31.25, Nacht von 23 bis 6 Uhr 31.25, Sonntag oder Feiertag 37.50 Franken. Der Ferienzuschlag von 8,33 Prozent kommt dazu.
Gesetzliche Mindestzuschläge pro Stunde, berechnet mit einem Beispiellohn von 25 Franken. Quelle: Arbeitsgesetz, ArGV 1 und OR auf fedlex.admin.ch, unsere Berechnung.

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich das summiert. Du arbeitest sechs Wochen lang 20 Stunden pro Woche im Laden, für 25 Franken Grundlohn. Das sind 120 Stunden und 3’000 Franken. Zwei Einsätze fallen auf Adventssonntage, je sechs Stunden: Der Zuschlag von 50 Prozent bringt für diese zwölf Stunden 150 Franken mehr. Dazu kommt der Ferienzuschlag von 8,33 Prozent auf den Grundlohn, also 249.90 Franken. Brutto sind das 3’399.90 Franken.

Davon gehen Sozialabzüge weg, aber vielleicht weniger, als du denkst. Bleibt dein Lohn bei einem Arbeitgeber im ganzen Kalenderjahr bei höchstens 2’500 Franken, werden AHV-Beiträge nur auf deinen Wunsch abgezogen. Ausgenommen sind Arbeit in Privathaushalten und bestimmte Kulturbetriebe, dort zahlst du immer. In unserem Beispiel liegst du darüber, also zieht der Arbeitgeber 5,3 Prozent für AHV, IV und EO ab und 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 218 Franken. Weil du mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest, zieht er zudem die Prämie für die Versicherung gegen Unfälle in der Freizeit ab. Die zahlst laut Gesetz du, ausser der Vertrag sieht etwas Besseres vor (Art. 91 UVG). Beitragspflichtig für die AHV bist du ab dem 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag.

Den grössten Zuschlag gibt es am Sonntag, und genau dort sind die Regeln am engsten.

Musst du am Sonntag arbeiten?

Nein, nicht gegen deinen Willen. Der Arbeitgeber darf dich ohne dein Einverständnis nicht zu Sonntagsarbeit heranziehen (Art. 19 Abs. 5 ArG). Das Einverständnis kann aber schon im Vertrag stehen, schreibt das SECO in seiner Wegleitung zum Arbeitsgesetz. Steht dort, dass du an Adventssonntagen eingesetzt wirst, hast du mit der Unterschrift zugestimmt. Lies diese Zeile also, bevor du unterschreibst.

Grundsätzlich ist Arbeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr verboten (Art. 18 ArG). Für Läden gibt es eine Ausnahme, die genau auf den Advent zielt: Jeder Kanton darf höchstens vier Sonntage im Jahr bestimmen, an denen Verkaufspersonal ohne Bewilligung arbeiten darf. Ob ein Laden an diesen Tagen tatsächlich öffnet, regeln die kantonalen Ladenöffnungsgesetze. Im Kanton Zürich etwa bewilligt die Gemeinde das Offenhalten an höchstens vier öffentlichen Ruhetagen im Jahr, hohe Feiertage wie Weihnachten ausgenommen (§ 5 Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz). Welche Adventssonntage es bei dir sind, steht deshalb bei deiner Gemeinde oder deinem Kanton, und der Laden weiss es im Vorstellungsgespräch.

Artikel 19 des Arbeitsgesetzes auf Fedlex: Sonntagsarbeit braucht eine Bewilligung, vorübergehende gibt 50 Prozent Lohnzuschlag, nie ohne Einverständnis, und Kantone können vier Sonntage für Läden freigeben.
Artikel 19 des Arbeitsgesetzes mit dem Lohnzuschlag von 50 Prozent in Absatz 3 und den vier Verkaufssonntagen in Absatz 6. Quelle: fedlex.admin.ch, gelesen am 17. Oktober 2026.

50 Prozent mehr, und ein freier Tag

Für vorübergehende Sonntagsarbeit bekommst du 50 Prozent Zuschlag, also 150 Prozent Lohn. Vorübergehend heisst: höchstens sechs Sonntage im Kalenderjahr, Feiertage mitgezählt. So steht es in Artikel 32a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz. Laut der Wegleitung des SECO ist der Zuschlag zwingend, er gilt im Stundenlohn wie im Monatslohn. Stellt sich erst im Laufe des Jahres heraus, dass es mehr als sechs Einsätze werden, bleibt er für die ersten sechs geschuldet.

Dazu kommt Ersatzruhe. Arbeitest du am Sonntag bis zu fünf Stunden, musst du die Zeit als Freizeit zurückbekommen. Dauert der Einsatz länger, steht dir in der Woche davor oder danach ein ganzer freier Werktag von mindestens 24 Stunden zu, direkt im Anschluss an die tägliche Ruhezeit (Art. 20 ArG). Innert zwei Wochen muss zudem mindestens ein ganzer Sonntag frei bleiben.

Im Restaurant ist der Sonntag dagegen ein normaler Arbeitstag, eine Bewilligung braucht es nicht. Alle anderen Regeln zur Sonntagsarbeit bleiben laut Wegleitung aber anwendbar, die Ersatzruhe zum Beispiel. Bist du unter 18, darfst du grundsätzlich weder sonntags noch nachts arbeiten (Art. 31 ArG). Ausnahmen regelt eine Verordnung, vor allem im Interesse der Berufsbildung.

Nachtschicht im Paketzentrum

Nachtarbeit beginnt in der Regel um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. Die Zeit von 20 bis 23 Uhr gilt als Abendarbeit, die ohne Bewilligung und ohne gesetzlichen Zuschlag erlaubt ist (Art. 10 ArG). Auch für Nachtarbeit braucht der Arbeitgeber dein ausdrückliches Einverständnis, das wie beim Sonntag im Vertrag stehen kann.

Wie du für die Nacht entschädigt wirst, hängt von der Zahl der Nächte ab. Arbeitest du in weniger als 25 Nächten pro Kalenderjahr, gibt es mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag (Art. 17b ArG). Ab 25 Nächten gilt die Arbeit als regelmässig, und statt Geld bekommst du zusätzliche Freizeit: 10 Prozent der Zeit, die du nachts gearbeitet hast. Das kann einen Weihnachtsjob betreffen. Wer sechs Wochen lang fünf Nächte pro Woche sortiert, kommt auf 30 Nächte. Ist das von Anfang an so geplant, gilt die Zusatzzeit ab der ersten Nacht. Zeigt es sich erst unterwegs, muss der Arbeitgeber laut Wegleitung spätestens bei der 25. Nacht umstellen, und die Zuschläge für die Nächte davor bleiben dir. Endet die Stelle, bevor du die Zeit beziehen konntest, darf sie ausbezahlt werden, das hält das SECO auf seiner Seite zur Nacht- und Sonntagsarbeit fest. Keine Zusatzzeit gibt es, wenn die Schichten im Betrieb im Schnitt höchstens sieben Stunden dauern, Pausen eingerechnet, oder wenn du nur vier Nächte pro Woche arbeitest.

Eine Nachtschicht darf höchstens neun Stunden dauern und muss mit Pausen innerhalb von zehn Stunden liegen (Art. 17a ArG). Zehn Stunden sind nur unter zusätzlichen Bedingungen erlaubt, unter anderem darfst du dann in höchstens drei von sieben Nächten arbeiten. Steht im Schichtplan mehr, frag nach.

Weihnachten, Stephanstag, Neujahr: der Kalender 2026

Der 25. Dezember fällt 2026 auf einen Freitag, der 26. auf einen Samstag, Neujahr wieder auf einen Freitag. Für dich als Aushilfe ist das mehr als eine Kalenderfrage, denn Feiertage zählen im Arbeitsgesetz wie Sonntage (Art. 20a ArG), und welche das sind, bestimmt jeder Kanton selbst.

Kalender Dezember 2026: Adventssonntage am 6., 13. und 20., Weihnachten am Freitag 25. und Neujahr überall Feiertag, Stephanstag am Samstag 26. und Berchtoldstag am 2. Januar nur in einem Teil der Kantone.
Dezember 2026 mit Adventssonntagen, Feiertagen und Werktagen. Quelle: Feiertagsliste des SECO, Stand 12. Dezember 2024, und Arbeitsgesetz, unsere Auswertung.

Weihnachten ist laut der Feiertagsliste des SECO in allen 26 Kantonen Feiertag. Beim Stephanstag ist es kompliziert. Die Liste führt ihn in 16 Kantonen, aber drei haben Sonderregeln, die 2026 greifen: Appenzell Ausserrhoden feiert ihn nicht, wenn Weihnachten auf einen Freitag fällt, Appenzell Innerrhoden nicht, wenn sonst drei Ruhetage aufeinander folgen, was mit Freitag, Samstag und Sonntag der Fall wäre, und Neuenburg nur an einem Montag. Bleiben 13 Kantone, in denen der Samstag 26. Dezember wie ein Sonntag zählt: Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Tessin, Zürich, dazu der Aargau ohne die Bezirke Laufenburg und Muri und einige Gemeinden im Bezirk Rheinfelden, und Freiburg in den reformierten Gemeinden. In Genf, der Waadt, im Wallis oder in Zug ist der 26. ein gewöhnlicher Samstag.

Im Stundenlohn heisst ein Feiertag oft: kein Lohn. Das SECO hält in derselben Liste fest, dass der Bund keine Lohnzahlung für Feiertage vorschreibt. Einzig der 1. August ist von Gesetzes wegen bezahlt. Ob du für den 25. und 26. Dezember und für Neujahr etwas bekommst, regeln dein Vertrag oder ein GAV. Der L-GAV gibt dir zum Beispiel sechs bezahlte Feiertage im Jahr, bei Aushilfen anteilig als 2,27 Prozent auf den Lohn (Art. 18 L-GAV). Arbeitest du an einem Feiertag, gilt der Sonntagszuschlag von 50 Prozent, solange es dein höchstens sechster Sonntags- oder Feiertagseinsatz im Jahr ist.

Heiligabend und Silvester dagegen sind in keinem Kanton Feiertage. Für das Gesetz sind es Werktage wie jeder andere.

Wenn du krank wirst oder dich verletzt

Hier liegt die grösste Lücke kurzer Verträge. Lohn bei Krankheit schuldet dir der Arbeitgeber nach dem Obligationenrecht nur, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde (Art. 324a OR). Bei einem Vertrag von Mitte November bis Ende Dezember ist das nicht der Fall. Mit einer Grippe in der dritten Woche verdienst du für diese Tage dann nichts, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Anders ist es mit einem GAV, der eine Krankentaggeldversicherung verlangt. Im Gastgewerbe muss der Arbeitgeber eine solche Versicherung abschliessen, die 80 Prozent des Lohns zahlt. Während einer Wartezeit von höchstens 60 Tagen zahlt er selbst 88 Prozent (Art. 23 L-GAV). Beim Temporärbüro schreibt der GAV Personalverleih ebenfalls eine Versicherung vor. Im Detailhandel ohne GAV hilft dir nur, was im Vertrag steht. Frag danach, bevor du unterschreibst.

Gegen Unfälle bei der Arbeit bist du als Arbeitnehmer in der Schweiz immer versichert (Art. 1a UVG). Gegen Unfälle in der Freizeit, etwa beim Skifahren am freien Tag, nur dann, wenn du bei diesem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest (Art. 13 UVV). Darunter zählen Unfälle auf dem Arbeitsweg zusätzlich als Berufsunfälle und sind über den Arbeitgeber gedeckt. Arbeitest du weniger, prüf, ob deine Krankenkassenpolice Unfälle einschliesst.

In die Pensionskasse zahlst du bei einem Vertrag von höchstens drei Monaten nicht ein (Art. 1j BVV 2). Was bei längeren Einsätzen gilt, haben wir im Beitrag über Teilzeit und Pensionskasse erklärt.

Bevor du unterschreibst

Ein Weihnachtsjob dauert nur ein paar Wochen, und für Nachverhandlungen bleibt keine Zeit. Kläre deshalb vor der Zusage fünf Dinge: das Enddatum und ob eine Kündigung vorher möglich ist; den Stundenlohn mit separat ausgewiesenem Ferienzuschlag; ob Sonntags- oder Nachteinsätze geplant sind und wie viele; was an Feiertagen bezahlt wird; und was gilt, wenn du krank wirst. Wer diese Antworten schriftlich hat, kann die Lohnabrechnung im Januar Zeile für Zeile nachrechnen.

Befristete Stellen, auch für die Festtage, findest du bei den temporären Jobs in der ganzen Schweiz.

Häufige Fragen

Darf ich mit 15 oder 16 Jahren einen Weihnachtsjob machen?
Ja, ab dem vollendeten 15. Altersjahr. Bis zum 16. Geburtstag darfst du höchstens bis 20 Uhr arbeiten, danach bis 22 Uhr. Überzeit, also Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus, ist bis 16 verboten. Sonntags- und Nachtarbeit sind für alle unter 18 grundsätzlich verboten, Ausnahmen gibt es nur in einer Verordnung, vor allem für Lernende. Unter 15 sind ab 13 Jahren nur Botengänge und leichte Arbeiten erlaubt, nach den Regeln einer Verordnung.
Was passiert, wenn ich im Januar einfach weiterarbeite?
Dann wird aus dem befristeten Vertrag ein unbefristeter. So steht es in Artikel 334 Absatz 2 OR, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Enddatum stillschweigend fortgesetzt wird. Ab dann gelten Kündigungsfristen, im ersten Dienstjahr ein Monat auf das Monatsende. Wer nur bis Mitte Januar verlängern will, vereinbart das deshalb besser schriftlich mit neuem Enddatum.
Bekomme ich auch für einen kurzen Job ein Arbeitszeugnis?
Ja. Nach Artikel 330a OR kannst du jederzeit ein Zeugnis verlangen, auch nach sechs Wochen. Willst du nur eine Bestätigung über Art und Dauer der Arbeit, ohne Bewertung, kannst du auch das verlangen. Frag am besten am letzten Arbeitstag danach, solange sich die Vorgesetzten noch an dich erinnern.
Zahle ich bei einem Weihnachtsjob in die Pensionskasse ein?
Bei einem befristeten Vertrag von höchstens drei Monaten nicht. Solche Stellen sind nach Artikel 1j der Verordnung BVV 2 vom Obligatorium ausgenommen. Wird der Vertrag ohne Unterbruch über drei Monate hinaus verlängert, bist du ab dem Tag versichert, an dem die Verlängerung vereinbart wurde, sofern dein Lohn über der Eintrittsschwelle liegt.
Muss ich am 24. und 31. Dezember bis Ladenschluss arbeiten?
Wenn es dein Einsatzplan so vorsieht, ja. Heiligabend und Silvester sind in keinem Kanton Feiertage, für das Arbeitsgesetz sind es normale Werktage. Abendarbeit bis 23 Uhr braucht keine Bewilligung und kennt keinen gesetzlichen Zuschlag. Was du an diesen Tagen arbeitest, regeln Vertrag und Einsatzplan.

Weitere Beiträge

Alle Beiträge