Teilzeit Lohn berechnen: Pensum, Stunden und Stundenlohn

Kurz gerechnet
Deinen Teilzeitlohn berechnest du in drei Schritten. Das Pensum mal die volle Wochenarbeitszeit deines Betriebs ergibt deine Stunden, in der Schweiz im Schnitt 41,6 und nicht 40. Den Stundenlohn bekommst du, wenn du den Monatslohn durch Wochenstunden mal 52 durch 12 teilst. Und ein Stundenlohn ist erst vergleichbar, wenn Ferien, Feiertage und ein allfälliger 13. Monatslohn darin stecken.
Viele Teilzeitrechner im Netz stammen aus Deutschland. Sie gehen von 40 Stunden pro Woche aus und rechnen mit deutschen Steuern und Abzügen. Wir rechnen mit Schweizer Zahlen: mit der Arbeitszeit, die das Bundesamt für Statistik (BFS) für jede Branche erhebt, mit der Umrechnung, die der Kanton Basel-Stadt für seinen Mindestlohn vorgibt, und mit den zwei Lohnrechnern des Bundes, mit denen du ein Angebot prüfen kannst.
Was 60 oder 80 Prozent in Stunden bedeuten
Dein Pensum ist ein Anteil an der vollen Woche deines Arbeitgebers, nicht an 40 Stunden. Wie lang diese volle Woche ist, legt der Betrieb fest, im Vertrag, im Personalreglement oder über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). 2025 lag sie über alle Branchen bei 41,64 Stunden, also bei rund 41 Stunden und 39 Minuten. Das zeigt die Statistik der betriebsüblichen Arbeitszeit des BFS.
Zwischen den Branchen liegen knapp drei Stunden. Lang ist die volle Woche in Hotels mit 42,67 Stunden, im Landverkehr und in der Gastronomie, in Land- und Forstwirtschaft sind es sogar 43,27. Kurz ist sie in der Pharmaindustrie und bei Elektronik und Uhren mit knapp 40,5 Stunden. Ein Pensum von 60 Prozent heisst in den Branchen der Grafik also zwischen 24,3 und 25,6 Stunden pro Woche.

Nach oben setzt das Arbeitsgesetz eine Grenze. Für Büropersonal, technische Angestellte, Arbeitnehmende in Industriebetrieben und das Verkaufspersonal grosser Detailhändler beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 Stunden, für alle anderen 50 Stunden (Art. 9 ArG). Eine volle Woche von 42,5 Stunden ist also erlaubt, und wer dort 60 Prozent arbeitet, arbeitet anderthalb Stunden mehr als bei 40 Stunden.
Frag deshalb immer nach den Stunden, nicht nur nach den Prozenten. Dauert die Stelle länger als einen Monat, muss dir der Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit und den Lohn ohnehin spätestens einen Monat nach Stellenantritt schriftlich mitteilen (Art. 330b OR). Die Tabelle zeigt, was ein Pensum bei drei verschiedenen vollen Wochen bedeutet:
| Pensum | 40-Std.-Woche | 41,6-Std.-Woche | 42,5-Std.-Woche |
|---|---|---|---|
| 20 % | 8 Std. | 8,3 Std. | 8,5 Std. |
| 40 % | 16 Std. | 16,7 Std. | 17 Std. |
| 50 % | 20 Std. | 20,8 Std. | 21,3 Std. |
| 60 % | 24 Std. | 25 Std. | 25,5 Std. |
| 80 % | 32 Std. | 33,3 Std. | 34 Std. |
Wie du die Stunden verteilst, ob an drei ganzen Tagen oder an fünf Vormittagen, ändert am Lohn nichts. Es entscheidet aber, wie viele Ferientage du hast und ob dir ein Feiertag etwas bringt. Schwanken deine Stunden von Woche zu Woche, gelten eigene Regeln, die wir bei der Arbeit auf Abruf erklären. Mit den Stunden in der Hand geht es an den Lohn.
Vom Vollzeitlohn zum Teilzeitlohn
Der Teilzeitlohn ist der Vollzeitlohn mal dein Pensum. Eine Stelle, die bei 100 Prozent 6’000 Franken im Monat zahlt, zahlt bei 60 Prozent 3’600 Franken. Das stimmt aber nur, solange beide Zahlen auf derselben vollen Woche beruhen. Wechselst du den Arbeitgeber, kann dieselbe Prozentzahl mehr oder weniger Stunden bedeuten, und dann ist auch der Lohn pro Stunde ein anderer.
Lohnstatistiken rechnen mit 100 Prozent. Der Medianlohn von 7’024 Franken, den das BFS für 2024 ausweist, gilt für eine 100-Prozent-Stelle. Willst du deinen Teilzeitlohn mit einer solchen Zahl vergleichen, teilst du ihn zuerst durch dein Pensum.
Dann der 13. Monatslohn. Das Obligationenrecht schreibt ihn nicht vor. Geschuldet ist der Lohn, der vereinbart, üblich oder durch einen GAV bestimmt ist (Art. 322 OR), und der 13. Monatslohn gehört dazu, wenn er so vereinbart ist. Verbreitet ist er trotzdem: Laut BFS bekamen 2024 drei von vier Arbeitnehmenden einen, genau 75,9 Prozent. Vergleichst du zwei Angebote, rechne deshalb immer mit dem Jahreslohn. 3’600 Franken mal 13 sind 46’800 Franken, 3’800 Franken mal 12 nur 45’600.
Für den Stundenlohn braucht es dann noch eine Umrechnung, und bei ihr passiert der häufigste Fehler.
Wie rechne ich den Monatslohn in einen Stundenlohn um?
Du teilst den Monatslohn durch die Stunden, die du im Durchschnitt pro Monat arbeitest, und diese bekommst du mit Wochenstunden mal 52 durch 12. Genau so steht es in den Antworten zum kantonalen Mindestlohn des Kantons Basel-Stadt. Das Amt rechnet auch gleich ein Beispiel vor: 42 Stunden pro Woche sind 2’184 Stunden im Jahr und 182 Stunden im Monat. Ein Monatslohn von 4’100 Franken ergibt so 22.53 Franken pro Stunde.
Der Fehler ist, mit vier Wochen pro Monat zu rechnen. Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat also im Schnitt 4,33. Wer mit vier Wochen rechnet, macht seinen Stundenlohn um gut 8 Prozent grösser, als er ist. Für unser Beispiel mit 60 Prozent in einem Betrieb mit 42-Stunden-Woche und 3’600 Franken Monatslohn sieht die Rechnung so aus:
- Wochenstunden: 60 Prozent von 42 sind 25,2 Stunden.
- Stunden pro Monat: 25,2 × 52 ÷ 12 sind 109,2 Stunden.
- Stundenlohn: 3’600 ÷ 109,2 sind 32.97 Franken.
Die Länge der vollen Woche wirkt sich direkt aus. Derselbe Monatslohn von 4’000 Franken ergibt bei 40 Stunden 23.08 Franken pro Stunde, bei 42,5 Stunden nur 21.72 Franken. Das sind knapp 6 Prozent weniger für dieselbe Zahl im Vertrag.
Gibt es einen 13. Monatslohn, rechnest du mit 13 statt mit 12 Monatslöhnen. Aus 3’600 Franken werden so 35.71 Franken pro Stunde: 3’600 × 13 ÷ 12 ÷ 109,2. Dasselbe kommt heraus, wenn du den Jahreslohn durch die Jahresstunden teilst, also 46’800 durch 25,2 × 52.
Der Rückweg: vom Stundenlohn zum Monatslohn
Umgekehrt rechnest du Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52 durch 12. Bei 28 Franken und 24 Stunden pro Woche sind das 2’912 Franken im Monat. Der Haken: Das stimmt nur, wenn die 28 Franken ein Grundlohn sind, also noch keinen Zuschlag für Ferien oder Feiertage enthalten. Stecken Zuschläge darin, rechnest du sie zuerst heraus. Warum, zeigt der nächste Abschnitt.
Warum ein Stundenlohn mehr enthalten muss
Ein Monatslohn läuft weiter, wenn du in den Ferien bist oder ein Feiertag auf deinen Arbeitstag fällt. Ein Stundenlohn zahlt nur die Stunden, die du arbeitest. Damit beide gleich viel wert sind, muss der Stundenlohn die freien Tage mitbezahlen. Basel-Stadt hält das für seinen Mindestlohn ausdrücklich fest: Im Monatslohn sind Ferien und Feiertage enthalten, im Stundenlohn kommen die Zuschläge dazu. Genf schreibt auf seiner Seite zum Mindestlohn dasselbe: «Pour le personnel payé à l'heure, les indemnités pour vacances et jours fériés s'ajoutent au salaire minimum», die Entschädigungen für Ferien und Feiertage kommen also zum Stundenlohn hinzu.
Welche Zuschläge das sind, zeigt die Übersicht:
| Was | Zuschlag | Wann |
|---|---|---|
| Ferien, 4 Wochen | 8,33 % | immer |
| Ferien, 5 Wochen | 10,64 % | bis zum 20. Geburtstag |
| 1. August | 0,39 % | von Gesetzes wegen |
| übrige Feiertage | z. B. 3,2 % | nur nach Vertrag oder GAV |
| 13. Monatslohn | 8,33 % | wenn vereinbart |
Die Ferien sind Pflicht. Für die Ferien schuldet dir der Arbeitgeber den ganzen Lohn (Art. 329d OR), im Stundenlohn sind das bei vier Wochen 8,33 Prozent. Ob dieser Zuschlag schon im Stundenlohn stecken darf, ist streng geregelt; das zeigen wir im Beitrag zu Ferien bei Teilzeit und Stundenlohn. Von Gesetzes wegen bezahlt ist nur ein Feiertag, der 1. August, wofür Basel-Stadt 0,39 Prozent ansetzt. Andere Feiertage zahlt dir ein Stundenlohn nur, wenn Vertrag oder GAV es vorsehen. Der GAV Personalverleih erlaubt dafür in Artikel 14 eine Pauschale von 3,2 Prozent.
Dieser GAV rechnet die Zuschläge auch in einer festen Reihenfolge, jeden auf die Summe davor: zuerst die Feiertage, dann die Ferien, dann den 13. Monatslohn. Aus 20.55 Franken Grundlohn werden in seinem Anhang 2 so 24.89 Franken pro Stunde.
Wie viel das ausmacht, zeigt ein Vergleich. Angebot A ist unser Beispiel von oben: 60 Prozent, 3’600 Franken im Monat, 13-mal. Angebot B zahlt für dieselben 25,2 Stunden 34 Franken pro Stunde, «inklusive Ferien». B wirkt besser, weil 34 Franken mehr sind als 32.97. Es ist aber deutlich weniger.

Auf dieselbe Basis gebracht, also auf Franken pro gearbeitete Stunde, zahlt A 39.93 Franken und B 34.13 Franken. Bei A haben wir die Feiertage mit der Pauschale des GAV Personalverleih bewertet. Wie viele Feiertage dir ein Monatslohn wirklich bezahlt, hängt von deinem Kanton und deinen Arbeitstagen ab. Am Ergebnis ändert das wenig: Auch ganz ohne Feiertage käme A auf 38.69 Franken.
Im Jahr zahlt A 46’800 Franken. B bringt bei 48 Arbeitswochen höchstens 41’126 Franken, und für jeden Feiertag, an dem du sonst gearbeitet hättest, weniger. Hältst du ein Angebot im Stundenlohn gegen eine Stelle mit Monatslohn, frag deshalb immer, welche Zuschläge im Betrag stecken, und lass sie dir einzeln aufschreiben. Basel-Stadt rät Arbeitgebern sogar ausdrücklich davon ab, einen «Totallohn» zu vereinbaren, weil sie sonst riskieren, die Zuschläge vor Gericht ein zweites Mal zahlen zu müssen.
Ob die Zahl, die am Ende herauskommt, marktüblich ist, ist eine andere Frage. Dafür gibt es die Rechner des Bundes.
Ein Angebot mit den Lohnrechnern des Bundes prüfen
Zwei Rechner des Bundes schätzen aus der Lohnstrukturerhebung, was Leute mit deinem Profil verdienen. Für Teilzeit ist wichtig: In beiden gibst du deine Wochenstunden ein. Salarium zeigt dann den Monatslohn für genau diese Stunden, nicht für eine volle Stelle.
Der bekanntere ist Salarium des BFS. Er beruht auf der Lohnstrukturerhebung 2024 mit 1,7 Millionen Angestellten aus der Privatwirtschaft und schätzt den Lohn mit einem Modell aus 14 Merkmalen, darunter Branche, Region, Beruf, Alter, Ausbildung, Wochenstunden und Geschlecht. Heraus kommt ein monatlicher Bruttolohn: der Median und die Grenzen, unter und über denen je ein Viertel der Löhne liegt. Für den Vergleich entscheidend ist ein Satz in der Hilfe: Ist der 13. Monatslohn ausgewählt, steckt ein Zwölftel davon im angezeigten Monatslohn, und für den Jahreslohn multiplizierst du mit 12.
Ein Beispiel: Eine Verkäuferin mit Lehrabschluss bekommt in Zürich ein Angebot für 60 Prozent in einem Laden mit 41-Stunden-Woche, 2’800 Franken, 13-mal. In Salarium wählt sie Detailhandel, Zürich und den Beruf Detailhandelsverkäuferin, den der Rechner der Gruppe Verkaufskräfte zuordnet. Sie lässt die übrigen Angaben auf den Standardwerten und setzt die Wochenstunden auf 24,6, also 60 Prozent von 41.

Salarium zeigt einen Median von 3’008 Franken, und 2’800 Franken sehen darunter aus. Das Angebot wird aber 13-mal bezahlt, und Salarium verteilt den 13. Monatslohn auf zwölf Monate. Richtig verglichen sind es 2’800 × 13 ÷ 12, also 3’033 Franken. Das Angebot liegt damit knapp über dem Median, mitten in der Spanne von 2’682 bis 3’393 Franken. Nimm für Salarium also immer deinen Jahreslohn geteilt durch 12.
Zwei Dinge fallen auf, wenn man mit dem Rechner arbeitet. Er rechnet nicht streng im Verhältnis: Bei 41 Stunden zeigt er für dasselbe Profil 4’926 Franken, 60 Prozent davon wären 2’956, für 24,6 Stunden schätzt er aber 3’008. Gib deshalb deine echten Stunden ein, statt einen Vollzeitwert umzurechnen. Und das Ergebnis bleibt eine Schätzung aus einem Modell. Das BFS schreibt auf seiner Seite zu Salarium selbst, es handle sich nicht um Lohnempfehlungen.
Der zweite Rechner ist der nationale Lohnrechner des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Er wurde für die flankierenden Massnahmen gebaut, also um ausländischen Firmen, die Personal in die Schweiz schicken, die hier üblichen Löhne zu zeigen. Er beruht noch auf der Lohnstrukturerhebung 2022, lässt Geschlecht und Nationalität bewusst weg und zeigt Werte nach Kanton. Eine Lohnspanne erscheint nur, wenn mindestens 10 Firmen und 150 Löhne dahinterstehen. Weil die Modelle verschieden sind, kommen die beiden Rechner auf verschiedene Zahlen. Liegt dein Angebot in beiden unter dem unteren Viertel, ist das ein guter Grund, nachzufragen.
Gilt für deine Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, darf dein Lohn nicht unter dessen Mindestlohn liegen, egal was die Statistik sagt. Welcher GAV oder Normalarbeitsvertrag an einem Arbeitsort für eine Tätigkeit gilt, zeigt der Mindestlohnrechner des SECO. Er ist für Firmen gedacht, die Personal in die Schweiz schicken, die Mindestlöhne darin gelten aber auch für Schweizer Betriebe, die unter den Vertrag fallen. Einige Kantone haben zudem einen eigenen Mindestlohn; in Basel-Stadt sind es seit Januar 2026 22.20 Franken pro Stunde als Grundlohn, mit den Zuschlägen für Ferien und den 1. August 24.14 Franken. Steht die Zahl, bleibt der Vertrag.
Was im Vertrag stehen sollte
Damit die Rechnung auch nach der Unterschrift stimmt, gehören vier Angaben in den Vertrag: dein Pensum, die volle Wochenarbeitszeit, auf die es sich bezieht, der Lohn und ob es einen 13. Monatslohn gibt. Bei Stundenlohn kommen die Zuschläge für Ferien und Feiertage dazu, jeder einzeln und in Prozent oder Franken.
Die Wochenstunden zählen auch bei Überstunden. Arbeitest du mehr als vereinbart, sind das Überstunden, auch wenn du weit unter einer vollen Woche bleibst. Ausgeglichen werden sie mit Freizeit von mindestens gleicher Dauer, wenn du einverstanden bist. Sonst werden sie mit einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent bezahlt, ausser ihr habt schriftlich etwas anderes vereinbart oder ein GAV regelt es anders (Art. 321c OR).
Fehlt eine dieser Angaben, frag vor dem Unterschreiben nach. Eine kurze Mail genügt, etwa so:
Guten Tag
Vielen Dank für das Angebot. Damit ich es richtig einordnen kann, bitte ich um drei Angaben: Wie viele Stunden umfasst im Betrieb eine volle Woche, und wie viele Stunden sind es bei einem Pensum von [Pensum] Prozent? Wird der Lohn 12- oder 13-mal ausbezahlt? Und falls die Anstellung im Stundenlohn ist: Welche Zuschläge für Ferien und Feiertage sind im Stundenlohn enthalten, in welcher Höhe?
Freundliche Grüsse, [Name]
Bevor du unterschreibst
Rechne jedes Angebot auf zwei Zahlen herunter: die Stunden pro Woche und den Lohn pro gearbeitete Stunde, mit allen Zuschlägen. Dann lassen sich ein 60-Prozent-Job mit 13 Monatslöhnen und ein Job im Stundenlohn mit Ferienzuschlag wirklich vergleichen. Halte das Ergebnis gegen Salarium, mit deinen echten Wochenstunden und dem Jahreslohn geteilt durch 12.
Denk auch an das, was nicht auf der Lohnabrechnung steht. Ein kleineres Pensum kann heissen, dass du aus der Pensionskasse fällst oder nur einen kleinen Teil deines Lohns versichert hast; wie das geht, steht im Beitrag zu Teilzeit und Pensionskasse. Und wenn du gerade suchst, findest du laufend Teilzeitstellen in der ganzen Schweiz. Frag dort im ersten Gespräch nach den Stunden der vollen Woche, bevor du über Prozente sprichst.
Häufige Fragen
- Wie viel bleibt mir bei Teilzeit netto?
- Vom Bruttolohn gehen 5,3 Prozent für AHV, IV und EO ab und 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung, also deine Hälfte des Beitrags von 2,2 Prozent. Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche, bist du auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert. Diese Prämie trägst du von Gesetzes wegen selbst, sie wird dir vom Lohn abgezogen, ausser dein Arbeitgeber übernimmt sie. Liegt dein Lohn hoch genug, kommen Beiträge an die Pensionskasse dazu. Den genauen Betrag zeigt erst die erste Lohnabrechnung.
- Wie viele Ferientage habe ich bei 60 Prozent?
- Du hast gleich viele Ferienwochen wie bei Vollzeit, mindestens vier, bis zum 20. Geburtstag fünf. Arbeitest du drei Tage pro Woche, sind vier Wochen 12 Ferientage. Der Kanton Basel-Stadt rechnet es für 40 Prozent an zwei Tagen zu je 8 Stunden vor: 8 Ferientage oder 64 Stunden.
- Wie rechne ich einen Jahreslohn in einen Stundenlohn um?
- Teile den Jahreslohn durch deine Wochenstunden mal 52. Bei 46’800 Franken und 25,2 Stunden pro Woche sind das 46’800 geteilt durch 1’310,4, also 35.71 Franken. Das ist der Lohn pro bezahlte Stunde, die Ferien und Feiertage sind darin schon mitgezählt. Willst du ihn mit einem Stundenlohn vergleichen, der Ferien separat zahlt, musst du ihn noch auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden umlegen.
- Warum zeigen Teilzeitrechner aus Deutschland andere Zahlen?
- Sie rechnen oft mit einer 40-Stunden-Woche und mit deutschen Steuern und Sozialabgaben. In der Schweiz ist eine volle Woche im Schnitt fast 42 Stunden lang, und die Abzüge sind andere. Für den Bruttolohn kommst du mit Pensum, Wochenstunden und der Formel mal 52 durch 12 ohne Rechner aus.
Weitere Beiträge
Alle Beiträge
Unfallversicherung bei Teilzeit: unter 8 Stunden pro Woche
Unter 8 Stunden pro Woche bist du in der Freizeit nicht über den Job versichert. Wie gerechnet wird, wann die Krankenkasse zahlt und was nach der Stelle gilt.

Nebenjob 2026: Was dein Arbeitgeber verbieten darf
Nebenjob in der Schweiz: wann dein Arbeitgeber Nein sagen darf, welche Arbeitszeit für beide Jobs zusammen gilt und was bei AHV und Steuern anders läuft.

Teilzeit nach Mutterschaft: so verhandelst du dein Pensum
Teilzeit nach der Geburt: kein Recht in der Privatwirtschaft, aber beim Bund. Wie du verhandelst und was 16 Wochen Kündigungsschutz und die Stillzeit bringen.